Schwarzangeln ist kein Kavaliersdelikt und sobald die Angelschnur mit Haken im Wasser und kein gültiger Angelschein vorhanden ist, gilt der Tatbestand der Fischwilderei als gegeben. Also erst die Schulbank und dann an das Wasser um ohne Sorge das Hobby geniessen! Zum Bußgeldkatalog auf das Bild klicken Deutschland bestimmt strenge Regeln